Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Brain8 GmbH, Burgerfeld 65, 85570 Markt Schwaben (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "Kunde" genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich der strategischen Werbe- und Marketingberatung sowie der Erstellung von Werbemitteln (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Für Verträge über die Erstellung und Bereitstellung von Landingpages (IzA) gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Besonderen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS (abrufbar unter Brain8-Besondere Geschäftsbedingungen zu IzA) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Im Falle von Abweichungen gehen diese Besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(3) Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
(4) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(5) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
(6) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
(7) Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und Kunde.
(2) Der ANBIETER ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.
3. Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem Kunden erfolgt regelmäßig schriftlich oder per Email.
4. Vergütung
(1) Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisübersicht geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. Die Zahlung erfolgt rein netto und ohne Abzug.
(2) Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des Kunden durch-führt, dem Kunden zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht um-fasst.
(3) Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
(4) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug
(1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
(3) Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt ins-besondere vor, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
(1) Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind.
(3) Die Lieferung etwaiger Unterlagen sowie von Adressen durch den Kunden an den ANBIE-TER erfolgt auf Kosten des Kunden. Der Kunde haftet für deren Richtigkeit. Im Falle einer digitalen Datenübertragung ist der Kunde für eine entsprechende Datensicherung verantwortlich.
(4) Der ANBIETER haftet nicht für Texte, Bildmaterial, Marken oder dergleichen, welche der Kunde zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde garantiert insoweit, dass der ANBIETER berechtigt ist, die bereitgestellten Materialien im Rahmen der zu erbringenden Leistungen zu nut-zen und hierbei Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde wird den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freistellen.
(5) Der ANBIETER haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von beauftragten Werbemaß-nahmen; die Prüfung der jeweiligen rechtlichen Zulässigkeit obliegt allein dem Kunden.
7. Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag ist, sofern nicht abweichend geregelt, für die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarte Laufzeit geschlossen.
(2) Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart, so gilt eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, die sich jeweils um einen weiteren Monat verlängert, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist per Vorkasse und Rechnung möglich.
9. Haftung auf Schadensersatz
(1) Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
(2) Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines sei-ner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
(3) Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10. Produktionsspezifische Besonderheiten bei der Herstellung von Werbemitteln im Auftrag des Kunden
(1) Geringfügige Abweichungen können nicht beanstandet werden. Dies gilt (sowohl innerhalb des Auftrags als auch im Vergleich zwischen Vorlage und Endprodukt) insbesondere bei:
a) geringfügigen Farbabweichungen;
b) geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat).
(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden.
(3) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der ANBIETER nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
11. Freigabeprozess
(1) Nach Freigabe der Druckvorlagen durch den Kunden ist jegliche Haftung des ANBIETERS für Fehler ausgeschlossen.
(2) Nach erfolgter Freigabe sind Änderungen nur noch gegen Übernahme der entstehenden Kosten gem. Preisliste möglich. Dies gilt auch im Falle eines ggf. hierdurch verursachten Maschinenstillstand.
12. Lieferbedingungen
(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die voraussichtliche individuelle Lieferzeit wird dem Kunden rechtzeitig nach Beauftragung mitgeteilt. Etwaige Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich.
(2) Die Preise schließen Verpackungs-, Fracht-, Porto-, Versicherungs-, und/oder sonstige Versandkosten nicht ein.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den Anbieter angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Pflicht ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit.
(4) Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich an die vom Kunden angegebene Liefer- bzw. Versandanschrift. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Versandadresse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die vom Anbieter genannten Lieferzeiten berechnen sich grundsätzlich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
(5) Sendet das Transportunternehmen aufgrund der Unzustellbarkeit die versandte Ware an den Anbieter zurück, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Erstversand, sofern er den Umstand der erfolglosen Zustellung zu vertreten hat oder an der Annahme der angebotenen Leistung schuldhaft verhindert war.
(6) Die Lieferung durch den Anbieter erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und etwaige Lieferengpässe nicht selbst zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden schnellstmöglich über den Lieferengpass informieren und mögliche bereits erfolgte Gegenleistungen des Kunden erstatten.
13. Fristen für Lieferungen
(1) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der ANBIETER die Verzögerung zu vertreten hat.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf
a) höhere Gewalt,
b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des ANBIETERS, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
c) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des ANBIETERS,
verlängern sich die Fristen angemessen.
(3) Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem ANBIETER etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom ANBIETER zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen des ANBIETERS innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter verständiger Würdigung des Sachverhalts und Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Interessen zumutbar sind
14. Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter bleibt grundsätzlich bis zum vollständigen Eingang der geschuldeten Vergütung Eigentümer der gelieferten Ware. Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
15. Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Anbieter verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Anbieter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Der ANBIETER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags-zwecks gefährdet) sowie eine Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) verletzt, jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Anbieter nicht.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
16. Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
17. Urheberrecht
(1) Der ANBIETER überträgt an den vereinbarten Leistungen die jeweiligen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht in dem Umfang auf den Kunden, wie dieser individuell bei Auftragserteilung festgelegt bzw. definiert wird. Sofern keine individuelle Regelung getroffen ist, werden nur die einfachen Rechte für die Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projekts und für die vereinbarte Projektdauer eingeräumt. Darüber hinausgehende Rechte (insbesondere Rechte zur Bearbeitung, Übertragung auf Dritte, Mehrfachnutzung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung) werden nicht eingeräumt.
(2) Beansprucht der Kunde darüber hinausgehende Rechte an den Leistungen des ANBIETERS, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Höhe der zusätzlichen Vergütung richtet sich nach Umfang, Ort und Dauer der Nutzung sowie der wirtschaftlichen Bedeutung.
(3) Die Rechteeinräumung an Leistungen des ANBIETERS gilt nur für die vom Kunden tatsächlich umgesetzten und bezahlten Arbeitsergebnisse, nicht dagegen für vom Kunden verworfene Vorschläge; die Nutzungsrechte daran verbleiben uneingeschränkt bei ANBIETER.
(4) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte und Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
(5) Der ANBIETER beansprucht sein Recht auf urheberrechtliche Nennung auf sämtlichen Werbemitteln.
18. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
19. Referenznennung
Der ANBIETER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
20. Allgemeine Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.
(2) Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
(3) Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
(4) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
(5) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zu-mutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.